Steuererklärung

Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein

Wer mit der Steuererklärung alleine nicht zurechtkommt, tut gut daran, sich nach Steuerberatung umzusehen. Wer die verhältnismäßig hohen Gebühren, die bei Beauftragung eines Steuerberaters anfallen, eher scheut, könnte in einem Lohnsteuerhilfeverein richtig aufgehoben sein. Allerdings kann nicht jeder Steuerpflichtige in einem solchen Verein Mitglied werden, ausgeschlossen sind zum Beispiel Unternehmer, Gewerbetreibende bzw. Selbständige und Freiberufler, sowie Personen, deren sonstige Einkünfte abseits von Lohn oder Gehalt eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese Grenze liegt bei 13.000 Euro pro Jahr – bei Verheirateten, die ja gemeinsam veranlagt werden, entsprechend bei 26.000 Euro.

Die Mitgliedsbeiträge bzw. Gebühren der Lohnsteuerhilfevereine sind nicht ganz einheitlich, aber doch stark ähnlich. Dabei sind die Beiträge gestaffelt und orientieren sich daran, wie viel der Steuerpflichtige verdient, man nennt das „sozial gestaffelt“: ein Mitglied, das nur über ein geringes Einkommen verfügt, muss natürlich geringere jährliche Gebühren bezahlen, als jemand, der besser verdient. Für alle innerhalb eines Vereines gleich, doch zwischen den jeweiligen Lohnsteuerhilfevereinen unterschiedlich, sind die einmalig zu entrichtenden Aufnahmegebühren, sie liegen in aller Regel zwischen zehn und dreißig Euro.

Ohne die jeweilige Situation des Steuerpflichtigen genauer zu kennen fällt es schwer, zu beurteilen, inwiefern eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein sinnvoll ist oder nicht. Pauschal könnte man jedoch sagen, dass bei einem geringen Einkommen und geringen mit dem Beruf verbundenen Kosten die Mitgliedschaft eher weniger sinnvoll ist, als bei einem verhältnismäßig hohen Einkommen. Kommen dann zum Beispiel auch noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalanlagen hinzu, kann die Steuererklärung kompliziert und die Steuerlast hoch werden – steuerliche Beratung wäre in einem solchen Fall dringend angeraten, ob nun durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder durch einen Steuerberater.