PKV Wechsel

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Die private Krankenversicherung ist bekannt als die Variante im deutschen Gesundheitssystem, die wesentlich bessere Leistungen bietet als die gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesem Grund ist es für jeden die bessere Alternative, sich über die private Krankenversicherung zu versichern, um im Krankheitsfall sich auch die bestmögliche Behandlung leisten zu können und nicht aufgrund zu hoher Eigenleistungen darauf verzichten zu müssen. Gleichzeitig profitiert man bei der privaten Krankenversicherung davon, dass sich der Beitrag in erster Linie anhand des Einstiegsalters und des individuell gewählten Versicherungsschutzes berechnet und man somit nur die Leistungen bezahlt, die man auch haben möchte. Die gesetzliche Krankenkasse dagegen bietet jedem versicherten den gleichen unzureichenden Leistungsumfang und berechnet die Beiträge einzig und allein anhand des monatlichen Einkommens.

Um in den Genuss eines optimalen Versicherungsschutzes durch die PKV Versicherung zu kommen, gibt es aber bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die größte Hürde ist dabei der Versicherungsstatus. Damit nicht alle in die private Krankenversicherung wechseln und somit den gesetzlichen Krankenkassen sämtliche Mitglieder verloren gehen, gibt es die sogenannte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer pflichtversichert in der GKV ist, kann sich nicht komplett privat versichern. Erst wenn man nicht mehr versicherungspflichtig ist, besteht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Um der Versicherungspflicht zu entkommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen sind alle Selbständigen und Beamte nicht versicherungspflichtig, so dass diese Personengruppen in der Lage sind, den Schutz der gesetzlichen Krankenkasse gegen den der privaten Krankenversicherung einzutauschen.

Alle Angestellten und Arbeiter dagegen sind versicherungspflichtig und damit automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Erst wenn man als Mitglied dieser Personengruppen ein bestimmtes Jahreseinkommen erreicht, ändert sich der Status der Versicherungspflicht sind die freiwillige Versicherung. Dann kann man sich auch in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2011 bei 49.500 Euro, die man erreichen beziehungsweise überschreiten muss, um nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

Neben diesen Status-Voraussetzungen durch den Gesetzgeber setzt die PKV Versicherung selber noch verschiedene Zugangsvoraussetzungen, indem sie durch Gesundheitsfragen verhindern möchten, dass schon enorm Vorerkrankte den Versicherungsschutz in der PKV Versicherung abschließen. daher macht es Sinn, möglichst früh und gesundheitlich unbelastet den Schritt in die private Krankenversicherung zu gehen, wenn denn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einen optimalen Schutz findet man dann auch durch einen sogenannten PKV Vergleich. Ein solcher PKV Vergleich stellt die Beiträge und Leistungen der verschiedenen Anbieter gegenüber, wodurch man dann die Tarife findet, die den eigenen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten am ehesten entsprechen. gerade im Internet lohnt sich ein solcher PKV vergleich, um möglichst viele Tarife vergleichen zu können und so das individuell optimale Produkt zu finden.