Depotkonten
Wer sich zum Kauf von Aktien oder Investmentfonds entschließt, benötigt dazu ein so genanntes Depot. Dies bezeichnet eigentlich nichts anderes als den Aufbewahrungsort, an dem die Aktien- bzw. Fondsanteile verwaltet werden. Heutzutage geschieht dies selbstverständlich in elektronischer Form. Hierfür steht der Begriff Girosammelverwahrung. Die Depotverwaltung wird durch diesen stückelosen Effektenverkehr wesentlich erleichtert. Aktienkäufe und -verkäufe werden nur noch virtuell vom Depotguthaben auf das Depotkonto übertragen.
Die Einrichtung von Depotkonten erfolgt auf Antrag des Kunden bei seiner Bank. Es wird ein Vertrag geschlossen, der allerdings seitens des Kreditinstituts nur das Überwachen und Benachrichtigen über die Ausübung und Verwertung der Rechte und Pflichten des Anlegers beinhaltet. Für weitergehende Informationen wie etwa über die Wertentwicklung einer Aktie oder deren Risikopotenzial ist der Depotinhaber selbst verantwortlich. Mit einem Depotvertrag ermächtigt der Kunde seine Depotbank auch, bei Verkaufsaufträgen über die im Girosammelbestand befindlichen Miteigentumsanteile im Namen der Bank zu verfügen.
Genau wie beim Girokonto ist es möglich, ein Depotkonto als Einzelkonto oder auch als Gemeinschaftskonto zu führen. Die Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs erfordert jedoch zusätzlich zum Depot die Einbeziehung eines Girokontos. Über das Depotkonto laufen alle Buchungen, die wertpapierseitig vorgenommen werden. Kaufpreiszahlung, Verkaufserlöse sowie Zins- oder Dividendengutschriften müssen jedoch über ein Girokonto abgewickelt werden. Das Führen von Depotkonten bieten viele Kreditinstitute kostenfrei an. Gebühren fallen in diesem Fall nur dann an, wenn Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren getätigt werden. Je nach Wertpapierart verlangen die Banken unterschiedliche Provisionen. Werden Aufträge über das Internet erteilt, sind die Gebühren meist geringer als bei Orderaufträgen, die schriftlich an die Bank gestellt werden.